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Allgemeine Liefer- und Geschäfts-bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für „Izabela Miszta Fotografie“ (nachfolgend: Fotograf)

Der Vertrag kommt durch die Reservierung eines Termins für eine Foto- oder Videodienstleistung oder durch den Kauf digitaler Produkte zustande.
Mit der Terminreservierung oder dem Kauf erklärt der Kunde die Zustimmung zu diesen AGB, die öffentlich auf der Website von Izabela Miszta Fotografie verfügbar sind.

§1 VERTRAGSSCHLUSS UND ANERKENNUNG DER AGB

  1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und „Izabela Miszta Fotografie“ (nachfolgend: Fotograf) kommt zustande durch:

    1. die Reservierung eines Termins für ein Foto- oder Videoshooting, unabhängig von der Form der Reservierung (Nachricht, E-Mail, Telefon, Kontaktformular, Online-Buchung, soziale Medien),

    2. den Kauf eines digitalen Produkts im Onlineshop,

    3. den Kauf eines Geschenkgutscheins (Gutschein),

    4. die Annahme eines Angebots sowie die Bestätigung des Termins durch den Fotografen.

  2. Die Terminreservierung oder der Kauf ist gleichbedeutend mit der Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die öffentlich auf der Website von Izabela Miszta Fotografie zugänglich sind.

  3. Der Kunde erklärt mit der Reservierung oder dem Kauf, dass er vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, den Inhalt der AGB zur Kenntnis zu nehmen (insbesondere über einen Link auf der Website, einen per Nachricht übersandten Link, einen QR-Code oder einen im Studio verfügbaren Ausdruck) und diese in vollem Umfang akzeptiert.

  4. Für den Vertragsschluss ist keine gesonderte schriftliche Vertragsunterzeichnung erforderlich.
    Rechtsgrundlage: §§ 145–147 BGB i. V. m. § 305 Abs. 2 BGB.

§2 UMFANG UND ART DER LEISTUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die von Izabela Miszta Fotografie (nachfolgend: Fotograf) erbracht werden, insbesondere für:

    1. Fotoshootings im Studio, outdoor oder an einem vom Kunden benannten Ort,

    2. Business-, Branding- und Reportagefotografie,

    3. Videodienstleistungen, einschließlich Aufnahmen am Arbeitsplatz des Kunden sowie Werbe- und Promotionsmaterial,

    4. Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags,

    5. den Verkauf digitaler Produkte (z. B. Hintergründe, Grafikdateien, Vorlagen) im Onlineshop,

    6. den Verkauf von Geschenkgutscheinen (Gutschein).

  2. Der Kunde erhält ausschließlich die Materialien (Fotos, Videos, Dateien), die er gemäß dem ausgewählten Angebot, Paket oder individuellen Vereinbarungen mit dem Fotografen gekauft und bezahlt hat. Allein die Durchführung eines Fotoshootings oder von Videoaufnahmen bedeutet nicht automatisch die Übergabe der vollständigen Fotogalerie, sämtlicher aufgezeichneter Videomaterialien oder aller entstandenen Aufnahmen.

  3. Bei Videodienstleistungen erhält der Kunde ausschließlich die Anzahl fertiger Filme bzw. Videomaterialien, die sich aus dem gekauften Paket oder Angebot ergibt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe aller aufgezeichneten Takes, Rohmaterialien oder nicht ausgewählter Versionen.

  4. Eine fotografische Dienstleistung in Form eines Studio- oder Outdoor-Shootings besteht aus zwei getrennten und unabhängigen Teilen:

    1. Vergütung für die Dauer der Durchführung des Shootings,

    2. Vergütung für die ausgewählten und gekauften Fotos.

  5. Die Durchführung des Shootings bedeutet nicht automatisch den Kauf von Fotos. Die Fotos werden separat ausgewählt und bezahlt, entsprechend dem gültigen Angebot des Fotografen oder individuellen Absprachen.

  6. Der Kunde:

    1. hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der vollständigen unbearbeiteten Galerie,

    2. hat keinen Anspruch auf RAW-Dateien,

    3. hat keinen Anspruch auf Rohmaterial (Foto oder Video),

    4. hat keinen Anspruch auf unbearbeitete Fotos oder Videos ohne separate, ausdrückliche Vereinbarung mit dem Fotografen.

  7. Der Fotograf übergibt dem Kunden ausschließlich fertige Dateien im vereinbarten Format (z. B. JPG, MP4). Die Übergabe in anderen Formaten (z. B. TIFF) ist nur nach vorheriger individueller Vereinbarung möglich.

  8. Der Kunde erhält genau die Anzahl an Dateien (Fotos oder Videos), die er gekauft und bezahlt hat. Der Kunde kann keine zusätzlichen Materialien verlangen, die nicht vom gekauften Angebot umfasst sind.
    Rechtsgrundlage: §§ 305–310 BGB.

§3 TERMINRESERVIERUNG UND ANZAHLUNG

  1. Die Reservierung eines Termins für ein Foto- oder Videoshooting erfolgt nach Zahlung einer Anzahlung, die als Reservierungsgebühr für die Blockierung des Termins sowie die Einsatzbereitschaft des Fotografen gilt.

  2. Termine, die von einem Tag auf den anderen vereinbart werden, können ohne Anzahlung erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Shooting, ist er verpflichtet, den vollen Preis für die reservierte Shootingzeit gemäß dem vereinbarten Angebot zu zahlen.

  3. Die Anzahlung bestätigt die verbindliche Reservierung des Termins ausschließlich für den jeweiligen Kunden und schließt die Annahme eines anderen Auftrags in dieser Zeit aus.

  4. Die Anzahlung ist:

    1. eine Absicherung des Termins und eine Blockierung der Verfügbarkeit des Fotografen,

    2. eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit für Vorbereitung, Beratung, Kommunikation sowie Organisation des Auftrags.

  5. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet und am Tag der Durchführung vom fälligen Betrag abgezogen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

  6. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Bei Rücktritt des Kunden verfällt die Anzahlung.

  7. Die Parteien können einmalig vereinbaren, die Anzahlung auf einen neuen Termin zu übertragen, sofern die Absage spätestens 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Termin erfolgt.

  8. Der neue Termin muss spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem ursprünglich reservierten Termin vereinbart und durchgeführt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Anzahlung endgültig und kann weder übertragen noch erstattet werden.

  9. Die Höhe der Anzahlung wird individuell festgelegt und hängt von der Art der Leistung sowie dem Auftragswert ab, insbesondere:

    1. bei privaten Leistungen (z. B. Studio- oder Outdoor-Shootings),

    2. bei Business-, Branding- oder Videoleistungen am Arbeitsplatz des Kunden.

  10. Erfolgt die Zahlung der Anzahlung nicht innerhalb der vom Fotografen genannten Frist, wird der Termin automatisch freigegeben und kann an andere Kunden vergeben werden, ohne dass der Fotograf verpflichtet ist, den Kunden gesondert darüber zu informieren.

§4 PREISE, ZAHLUNGEN UND GRUNDSATZ DER ÜBERGABE ERST NACH ZAHLUNG

  1. Es gelten die Preise, die am Tag der Terminreservierung oder des Kaufs gültig sind, entsprechend dem Angebot des Fotografen auf der Website, in einer privaten Nachricht, per E-Mail oder in einem individuellen Angebot.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsregeln:

    1. Fotoshootings im Studio und outdoor. Die Leistung besteht aus zwei Zahlungsstufen:
      a) Anzahlung bei Terminreservierung,
      b) Zahlung für die Shootingzeit (Paket) spätestens am Tag der Durchführung.
      Nach Auswahl der Fotos durch den Kunden erfolgt eine separate Zahlung für die ausgewählten Fotos per Überweisung vor Beginn der Bearbeitung.

    2. Business-, Branding- und Videoleistungen. Es gilt eine Anzahlung bei Terminreservierung. Der Restbetrag ist zahlbar:
      a) per Überweisung vor Durchführung der Leistung oder
      b) am Tag der Durchführung,
      gemäß individueller Vereinbarung der Parteien.

    3. Digitale Produkte (z. B. grafische Hintergründe, Dateien, Vorlagen). Die Zahlung erfolgt im Voraus am Tag der Bestellung. Das digitale Produkt wird nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

  3. Zusätzliche Materialien, Leistungen oder Dateien außerhalb des gekauften Pakets werden zusätzlich berechnet, gemäß individueller Vereinbarung, vor Beginn der Bearbeitung oder vor Übergabe.

  4. Der Fotograf:

    1. stellt keine Auswahlgalerie zur Verfügung, wenn der vereinbarte Teil der Vergütung (z. B. Zahlung für die Shootingzeit / Paket) nicht bezahlt wurde,

    2. beginnt keine Bildbearbeitung oder Videomontage und übergibt keine finalen Dateien, solange nicht die vollständige Zahlung für die ausgewählten Materialien eingegangen ist.

  5. Der Kunde hat ohne vorherige Begleichung der Forderungen keinen Anspruch auf:

    1. Herausgabe von Fotos oder Videos,

    2. Bereitstellung der Auswahlgalerie,

    3. Beginn der Bearbeitung oder Videomontage,

    4. Herausgabe der vollständigen unbearbeiteten Galerie oder anderer Materialien außerhalb des gekauften Angebots.

  6. Der Kunde erhält ausschließlich die Anzahl an Fotos, Videos oder Dateien, die er gekauft und bezahlt hat.

  7. Die Bearbeitungszeit für Fotos oder Videos wird ab dem Tag des vollständigen Zahlungseingangs berechnet, nicht ab dem Tag des Shootings oder der Auswahl.

§5 TERMINABSAGE, TERMINÄNDERUNG, VERSPÄTUNGEN, NO-SHOW

1. Absage durch den Kunden

  1. Absage spätestens 48 Stunden vor dem Termin:

    1. die Anzahlung wird nicht erstattet und verfällt,

    2. der Fotograf erhebt keine weiteren Gebühren außer dem Verfall der Anzahlung.

  2. Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin:

    1. die Anzahlung verfällt,

    2. der Fotograf ist berechtigt, bis zu 50 % des Wertes der vereinbarten Leistung als Entschädigung zu berechnen.

  3. Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen (No-Show):

    1. die Anzahlung verfällt,

    2. der Fotograf ist berechtigt, 100 % des Wertes der vereinbarten Leistung zu berechnen.
      Rechtsgrundlage: § 611, § 615 BGB (Bereitschaft zur Leistung und Anspruch auf Vergütung trotz Nichtleistung durch Verschulden des Kunden).

2. Terminänderung

  1. Der Kunde hat das Recht auf eine einmalige Terminänderung, sofern:

    1. die Mitteilung spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt,

    2. der Fotograf einen freien Termin hat.

  2. Eine Terminänderung später als 48 Stunden vor dem Termin führt zu:

    1. Verfall der ursprünglichen Anzahlung,

    2. Pflicht zur Zahlung einer neuen Anzahlung für den neuen Termin.

  3. Eine Übertragung der Anzahlung ist nur auf einen neuen Termin möglich, der spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem ursprünglich reservierten Termin stattfindet.

  4. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem ursprünglichen Termin:

    1. verfällt die ursprüngliche Anzahlung,

    2. eine neue Terminreservierung erfordert eine neue Anzahlung.

  5. Jede weitere Terminänderung (nach der einmaligen Änderung) kann zur Folge haben:

    1. Pflicht zur Zahlung einer neuen Anzahlung,

    2. oder die Ablehnung weiterer Terminverschiebungen durch den Fotografen.

3. Verspätungen des Kunden

  1. Verspätung bis 15 Minuten:

    1. führt zur Verkürzung der Shootingzeit,

    2. ohne Anspruch auf Preisreduzierung.

  2. Verspätung über 15 Minuten:

    1. der Fotograf kann die Durchführung ablehnen oder nach eigenem Ermessen verkürzen,

    2. das Shooting kann als vom Kunden verschuldet nicht durchgeführt gelten.

  3. Verspätung von 60 Minuten oder mehr:

    1. der Fotograf ist berechtigt, die Durchführung abzulehnen,

    2. die Leistung gilt als No-Show,

    3. der Kunde ist verpflichtet, den vollen Leistungswert zu zahlen.

  4. Mit Zustimmung des Fotografen kann das Shooting trotz Verspätung stattfinden:

    1. nach Zahlung einer zusätzlichen Wartezeitgebühr,

    2. sofern der Fotograf zeitlich verfügbar ist.

4. Nichtdurchführbarkeit am Ort des Kunden aus Kundengründen

  1. Kommt eine Leistung am vom Kunden benannten Ort (insbesondere Business-, Branding- oder Videodienstleistungen) aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, z. B.:

    1. kein Zugang zum Objekt,

    2. fehlende teilnehmende Personen (z. B. Modelle, Personal),

    3. Verweigerung der Durchführung vor Ort,
      gilt die Leistung hinsichtlich Zeit und Reservierung als erbracht und der Fotograf ist berechtigt, den vollen vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen.
      Rechtsgrundlage: § 615 BGB.

§6 ANFAHRT UND BEDINGUNGEN DER DURCHFÜHRUNG AM ORT DES KUNDEN

  1. Bei Durchführung beim Kunden werden Fahrtkosten ab 72186 Empfingen für Hin- und Rückfahrt berechnet.

  2. Es gelten die am Tag der Reservierung gültigen Preise gemäß Preisliste, Angebot oder schriftlicher Vereinbarung.

  3. Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflusses (Stau, Straßenbedingungen, höhere Gewalt). In solchen Fällen vereinbaren die Parteien einen neuen Ablauf oder Termin, ohne Rückerstattung der Anzahlung.

§7 PFLICHTEN DES KUNDEN, VORBEREITUNG, MAKE-UP, ERSCHEINUNGSBILD UND DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich angemessen auf das Fotoshooting bzw. die Videoaufnahmen vorzubereiten. Insbesondere trägt der Kunde Verantwortung für:

    1. Outfit und Zustand (sauber, gebügelt, passend),

    2. persönliche Hygiene,

    3. Frisur, Haarfarbe,

    4. Make-up, Wimpern, Nägel,

    5. Accessoires und Requisiten, die bei Shooting oder Aufnahmen verwendet werden.

  2. Der Fotograf haftet nicht für das visuelle Ergebnis der Materialien (Fotos, Videos), wenn die Unzufriedenheit des Kunden insbesondere zurückzuführen ist auf:

    1. fehlende oder unzureichende Vorbereitung des Kunden,

    2. schlecht ausgeführtes Make-up, Frisur, Styling, Wimpern oder Nägel,

    3. Leistungen Dritter (z. B. Visagistin, Friseur, Stylist), auf die der Fotograf keinen Einfluss hat,

    4. natürliche Merkmale des Kunden (z. B. Mimik, Haltung, Gesichtsausdruck).

  3. Unzufriedenheit, die ausschließlich aus der Vorbereitung des Kunden oder aus der Qualität von Leistungen Dritter resultiert, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder kostenlose Wiederholung.

  4. Bei Videoaufnahmen oder Shootings am Arbeitsplatz des Kunden trägt der Kunde die volle Verantwortung für:

    1. Vorbereitung des Raumes (Ordnung, Ästhetik, Organisation),

    2. beteiligte Personen (z. B. Mitarbeiter, Modelle),

    3. Einholung von Einwilligungen dieser Personen zur Teilnahme und ggf. Veröffentlichung.

  5. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, in der Nachbearbeitung Elemente zu entfernen, zu retuschieren oder zu verdecken, die aus mangelnder Vorbereitung des Arbeitsplatzes resultieren (z. B. Unordnung, unästhetische Gegenstände im Bild).

  6. Wählt der Kunde eigenständig Modelle oder weitere Personen aus:

    1. trägt der Kunde die volle Verantwortung für deren Vorbereitung, Aussehen und Verhalten,

    2. ist der Kunde für Absprachen und Einwilligungen verantwortlich,

    3. fehlende Zustimmung zur Veröffentlichung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

  7. Der Kunde muss zum Shooting / zu den Aufnahmen in einem Zustand erscheinen, der die Durchführung ermöglicht. Der Fotograf darf die Leistung verweigern, wenn:

    1. der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,

    2. das Verhalten des Kunden eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich macht.

  8. In diesem Fall gilt die Leistung als durch den Kunden abgesagt; der Fotograf ist berechtigt, die Vergütung gemäß diesen AGB zu behalten.

  9. Wurden die Aufnahmen trotz sichtbarer Anzeichen von Alkoholkonsum durchgeführt, kann der Kunde daraus keine Ansprüche oder Reklamationen ableiten.

§8 HAFTUNG FÜR KINDER, TIERE, PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE UND SCHÄDEN

1. Verantwortung für Kinder

  1. Eltern bzw. gesetzliche Vertreter tragen die volle Verantwortung für ihre Kinder während des gesamten Aufenthalts im Studio und am Aufnahmeort.

  2. Der Fotograf haftet nicht für Schäden, Verletzungen, Unfälle oder Verluste, die durch das Verhalten der Kinder oder mangelnde Aufsicht entstehen.
    Rechtsgrundlage: § 832 BGB, § 823 BGB.

2. Haustiere

  1. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für anwesende Tiere.

  2. Bei Verschmutzung oder Beschädigung von Studio-/Location-Elementen (insbesondere: Urinieren, Verschmutzung von Boden, Hintergründen, Requisiten, Möbeln, Dekoration) trägt der Kunde die Kosten für Reinigung, Desinfektion, Reparatur oder Ersatz.
    Rechtsgrundlage: § 833 BGB, § 249 BGB.

3. Sachschäden

  1. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle Schäden, die er, Begleitpersonen, Kinder oder Tiere im Studio oder am Aufnahmeort verursachen.

  2. Dies umfasst insbesondere Schäden an:
    a) Foto- und Videoequipment,
    b) Lichttechnik, Stativen und Zubehör,
    c) Hintergründen, Requisiten, Deko,
    d) Kleidern, Outfits und Garderobe des Fotografen.
    Rechtsgrundlage: § 823 BGB.

4. Kosten der Wiederherstellung

  1. Der Kunde trägt die tatsächlichen Kosten der Reparatur, Reinigung oder Wiederherstellung.

  2. Ist eine Reparatur nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten für Ersatz in vergleichbarem Wert.
    Rechtsgrundlage: § 249 BGB.

5. Persönliche Gegenstände

  1. Der Fotograf haftet nicht für persönliche Gegenstände des Kunden, insbesondere:
    a) Schmuck,
    b) Kleidung des Kunden,
    c) im Studio zurückgelassene Gegenstände,
    d) verlorene, vergessene oder während des Shootings beschädigte Sachen.

  2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung auch dann, wenn Gegenstände während des Shootings verloren gehen oder vergessen werden.
    Rechtsgrundlage: § 241 Abs. 2 BGB, § 276 BGB.

6. Ereignisse außerhalb der Leistung

  1. Der Fotograf haftet nicht für Bußgelder, Verspätungen, Unfälle oder sonstige Ereignisse auf dem Weg des Kunden zum Termin.

  2. Daraus entstehen keine Ansprüche auf Preisreduzierung, Kostenerstattung oder Vertragsänderung.
    Rechtsgrundlage: § 275 BGB, § 326 BGB.

7. Haftungsumfang des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet ausschließlich im Rahmen der erbrachten Foto-/Videoleistung gemäß Vertrag und AGB.

  2. Für Ereignisse außerhalb der Leistung wird keine Haftung übernommen.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 280 BGB.

8. Heizgeräte im Studio

  1. Im Studio befinden sich Heizgeräte (Gasheizer), die während des Betriebs heiß werden können.

  2. Eltern/gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder dauerhaft zu beaufsichtigen, insbesondere in der Nähe der Heizgeräte.

  3. Der Fotograf haftet nicht für Verbrennungen oder Verletzungen aufgrund fehlender Aufsicht.

  4. Ereignisse aus Verletzung der Aufsichtspflicht gehen ausschließlich zu Lasten der Eltern/Vertreter.
    Rechtsgrundlage: § 832 BGB, § 823 BGB.

§9 STIL DES FOTOGRAFEN UND KÜNSTLERISCHER UMFANG

  1. Der Kunde erklärt mit der Reservierung, dass er das Portfolio (Website, Social Media, Beispielgalerien) kennt und den Stil des Fotografen akzeptiert, insbesondere hinsichtlich:
    a) Farbgebung,
    b) Licht und Kontrast,
    c) Bildausschnitt,
    d) Bearbeitung und Retusche,
    e) Bild-/Videoästhetik.

  2. Der Stil ist wesentlicher Bestandteil der Leistung und Ergebnis von Erfahrung, künstlerischer Vision und Arbeitsweise des Fotografen.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, §§ 133, 157 BGB.

  3. Referenzen/Inspirationen des Kunden dienen nur der Orientierung und verpflichten nicht zur 1:1-Nachbildung. Der Fotograf erstellt keine Kopien fremder Werke und garantiert kein identisches Ergebnis.
    Rechtsgrundlage: § 23 UrhG, § 97 UrhG.

  4. Subjektive Unzufriedenheit ist kein Mangel und begründet keine Ansprüche auf Rückerstattung, Minderung, Wiederholung oder Austausch.
    Rechtsgrundlage: § 434 BGB, § 611a BGB.

  5. Nachträgliche Konzeptänderungen gelten als neue Leistung und erfordern neue Buchung und Vergütung.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 241 BGB.

  6. Der Kunde kann dem Fotografen keinen Stil aufzwingen, der dem Portfolio widerspricht. AGB-Akzeptanz bedeutet Anerkennung der kreativen Freiheit.
    Rechtsgrundlage: §§ 133, 157 BGB, § 611a BGB.

§10 VORSCHAU-GALERIE NACH DEM SHOOTING UND AUSWAHLREGELN

  1. Nach dem Shooting stellt der Fotograf einen Link zur Vorschau-Galerie zur Auswahl bereit.

  2. Die Vorschau-Galerie ist 14 Kalendertage aktiv, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  3. Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 20 € möglich.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 241 BGB.

  4. Die Vorschau-Galerie enthält:
    a) unbearbeitete oder vorbearbeitete Fotos,
    b) Dateien in reduzierter Qualität,
    c) Fotos mit Logo/Wasserzeichen.
    Sie ist nicht das Endprodukt, sondern dient ausschließlich der Auswahl.
    Rechtsgrundlage: § 631 BGB i. V. m. § 611a BGB.

  5. Verbot der Nutzung von Vorschau-Bildern: Download, Kopieren, Screenshots, Veröffentlichung, Entfernen/Manipulation von Wasserzeichen sind untersagt.

  6. Für jeden einzelnen Verstoß kann der Fotograf eine Vertragsstrafe von 100 € pro Foto verlangen; weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    Rechtsgrundlage: § 15 UrhG, § 97 UrhG, § 280 BGB.

  7. Auswahl erfolgt nach Mimik, Pose und Ausdruck; Hintergrund/Farblook werden erst in der Bearbeitung korrigiert und sind kein Ablehnungsgrund bei der Auswahl.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, §§ 133, 157 BGB.

  8. Kein Anspruch auf vollständige Galerie, unbearbeitete Fotos oder RAW ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Zahlung.
    Rechtsgrundlage: § 631 BGB, § 611a BGB, § 15 UrhG.

  9. Farbe/Schwarzweiß: Der Kunde teilt bei Auswahl mit, welche Version gewünscht ist. Ohne Info entscheidet der Fotograf. Nachträgliche Umstellung oder zusätzliche Version: 10 € pro Foto.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 631 BGB, § 315 BGB.

  10. Hintergrundbearbeitung: Ohne Vorgaben entscheidet der Fotograf. Nachträgliche Hintergrundänderungen gelten als neue Version und sind zusätzlich kostenpflichtig.
    Digitale Hintergründe sind nicht Teil der Standardbearbeitung; Aufpreis 69 € pro Foto.

§11 WAS DER KUNDE ERHÄLT – UND WAS NICHT

  1. Der Kunde erhält ausschließlich die Anzahl an Fotos/Videos/Dateien entsprechend:

    1. gekauftem Paket,

    2. individuellem Angebot,

    3. zusätzlich bezahlten Ergänzungen.

  2. Durchführung des Shootings bedeutet nicht automatische Übergabe aller Aufnahmen oder Rohdaten.

  3. Kein kostenloser Anspruch auf: komplette unbearbeitete Galerie, alle Aufnahmen, alle Videos, Material außerhalb des Pakets.

  4. Keine Herausgabe von RAW-Dateien. Standardformat: JPG in hoher Qualität; TIFF nur nach Vereinbarung.

  5. Jede zusätzliche Datei, Version oder Leistung ist ein separates Produkt und wird separat berechnet.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 631 BGB, § 315 BGB, § 97 UrhG.

§12 KAUF UNBEARBEITETER FOTOS UND ROHMATERIAL

  1. Kauf unbearbeiteter Fotos ist nur nach individueller Vereinbarung zu Umfang und Preis möglich (insbesondere Studio, Outdoor, Reportage, Business/Branding).

  2. Preis:

    1. 15 € pro unbearbeitetem Foto oder

    2. komplette unbearbeitete Galerie: 100–300 € je nach Anzahl; endgültiger Preis wird vor Kauf vereinbart.

  3. Unbearbeitete Fotos: wie in der Vorschau, ohne Retusche/Körperkorrektur/fortgeschrittene Bearbeitung, im JPG-Format.

  4. Rohvideo wird nicht herausgegeben. Eine „unkorrigierte“ Video-Version ist nicht verfügbar; jedes Video erhält mindestens eine grundlegende technische Korrektur.

  5. Zukauf zusätzlicher Videos: 10–20 € pro zusätzlichem Video oder komplette Videogalerie: 200–500 € je nach Umfang.

  6. Unbearbeitete Fotos/Zusatzvideos: nur private Nutzung, keine Veröffentlichung, keine kommerzielle Nutzung ohne separate schriftliche Vereinbarung/Lizenz.

  7. Verstoß: Vertragsstrafe 100 € pro verletzter Aufnahme, unabhängig von weiteren Ansprüchen.
    Rechtsgrundlage: § 97 UrhG, §§ 305–309 BGB, § 631 BGB.

§13 BEARBEITUNG, LIEFERFRISTEN, VARIANTEN UND KORREKTUREN

  1. Bearbeitung erfolgt im Stil des Fotografen; der Kunde akzeptiert diesen Stil und kann nach dem Shooting keinen anderen Stil verlangen.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, §§ 133, 157 BGB.

  2. Bearbeitung beginnt erst nach:
    a) finaler Auswahl durch den Kunden,
    b) vollständigem Zahlungseingang für die ausgewählten Materialien.

  3. Standard-Lieferfrist: bis zu 30 Werktage ab vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht anders vereinbart. Verzögerungen durch Krankheit, Urlaub, höhere Gewalt oder technische Gründe sind möglich und begründen keine Ansprüche.

  4. Standardbearbeitung im Preis umfasst: Farb-/Tonkorrektur, dezente Retusche, Entfernung kleiner Hautunreinheiten, natürliche Lichtanpassung.

  5. Zusatzbearbeitung (kostenpflichtig) u. a.: starker Retusch, extremes Slimming, aufwendige Haar-/Nagel-/Make-up-Korrekturen, Korrekturen wegen fehlender Vorbereitung. Preis individuell nach Aufwand.

  6. Standardbearbeitung umfasst max. zwei erwachsene Personen; jede weitere erwachsene Person: +5 € pro Person und Foto.

  7. Farbe/Schwarzweiß: nachträgliche Änderung oder zweite Version: 10 € pro Foto.

  8. Hintergrundänderungen nach Bearbeitung gelten als neue Version und sind kostenpflichtig. Digitale Hintergründe: +69 € pro Foto.

  9. Korrekturen:

    1. Der Kunde hat 7 Tage nach Erhalt der finalen Dateien Zeit, Bearbeitungsanmerkungen zu melden.

    2. Kleine Korrekturen im Rahmen der Standardbearbeitung sind kostenlos.

    3. Kein Austausch eines ausgewählten und bearbeiteten Fotos gegen ein anderes möglich.

    4. Subjektive Reklamationen (Mimik, Pose, Aussehen) sind ausgeschlossen.

    5. Weitere Fotos können gemäß Preisliste dazugekauft werden.

  10. Veröffentlichung/Weitergabe/Nutzung der Fotos gilt als vollständige Abnahme und schließt spätere Reklamationen zum Bildinhalt aus.

§13A VIDEOS – UMFANG DER BEARBEITUNG, AUSWAHL UND PAKETE

  1. Gelieferte Videos enthalten eine grundlegende Standard-Postproduktion, insbesondere: Farbkorrektur, Weißabgleich, Schnitt/Kadrierung, Stabilisierung (wenn technisch möglich), optische Vereinheitlichung.

  2. Kein Retusch in Videos: keine Gesichts-/Körperretusche, kein Schlankmachen, keine Entfernung von Gegenständen/Personen/Unreinheiten, keine Veränderung des Erscheinungsbilds.

  3. Der Kunde erhält zur Auswahl nur Videos nach Vor-Postproduktion gemäß Ziff. 1. Rohmaterial wird nicht herausgegeben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

  4. Anzahl der gelieferten Videos ergibt sich ausschließlich aus Paket/Angebot.

  5. Zukauf zusätzlicher Videos oder ganzer Videogalerien nach aktueller Preisliste möglich.

  6. Keine Reklamationen aus subjektiven Gründen (Aussehen, fehlendes Make-up, unaufgeräumter Raum, fehlende Zustimmung von Modellen etc.). Verantwortung für Vorbereitung von Personen und Ort liegt beim Kunden.

  7. Übergabe oder Veröffentlichung der Videos gilt als Abnahme; spätere Ansprüche wegen Stil/Umfang/fehlendem Retusch sind ausgeschlossen.

§14 REKLAMATIONEN, ABNAHME UND KEINE RÜCKERSTATTUNGEN

  1. Foto-/Videoleistungen sind individuelle Auftragsleistungen und gelten mit Durchführung (Shooting/Recording) als erbracht. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
    Ausnahme nur bei objektiv schwerwiegendem Fehler ausschließlich aus Verschulden des Fotografen (z. B. Totalausfall, kein Speichermaterial).
    Rechtsgrundlage: § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 611a BGB.

  2. Nach Bereitstellung der Vorschau-Galerie hat der Kunde 14 Tage für Auswahl und ggf. technische Beanstandungen nur bei Verschulden des Fotografen. Ohne Meldung: Abnahme des Shootings in diesem Stadium.

  3. Wiederholung nur ausnahmsweise bei nachweisbarem Fehler des Fotografen, spätestens innerhalb von 6 Monaten; keine Rückerstattung, sondern Ersatzleistung.

  4. Nach Auswahl und Beginn der Finalbearbeitung entfällt das Recht, das Shooting als solches zu reklamieren; zulässig sind nur Bearbeitungsreklamationen.

  5. Bearbeitungsreklamationen: 7 Tage. Kleine Korrekturen kostenlos; Stilwechsel, Farb-/SW-Wechsel, zweite Version, Hintergrundwechsel etc. sind kostenpflichtige neue Version. Download/Publikation gilt als Abnahme.

  6. Während des Shootings werden Bilder gezeigt; keine Beanstandung vor Ort bedeutet Abnahme der Durchführung. Subjektive Beanstandungen nachträglich sind ausgeschlossen.

  7. Für Videos gelten die Ausschlüsse gemäß §13A.

§15 DATENSPEICHERUNG, LINKGÜLTIGKEIT UND ERNEUTE BEREITSTELLUNG

  1. Downloadlinks sind 14 Tage aktiv, sofern nicht anders angegeben.

  2. Erneute Zusendung nach Ablauf: 20 € pro erneuter Bereitstellung.

  3. Speicherfristen beim Fotografen:
    a) bearbeitete Finaldateien bis zu 2 Jahre ab Durchführung (erneute Zusendung 20 €),
    b) unbearbeitete Roh-/Vorschau-Dateien bis zu 5 Monate ab Durchführung (erneute Zusendung 20 €).

  4. Nach Ablauf können Dateien endgültig gelöscht werden.

  5. Ab Linkbereitstellung trägt der Kunde die volle Verantwortung für Download, Backups und sichere Archivierung.

  6. Keine Ansprüche nach Ablauf der Speicherfristen.
    Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 241 Abs. 2 BGB, § 675 BGB.

§16 KEINE AUSWAHL DURCH DEN KUNDEN, DEAKTIVIERUNG DER GALERIE, PREISÄNDERUNGEN

  1. Keine Pflicht des Fotografen, an Auswahl/Linkablauf zu erinnern. Verantwortung liegt beim Kunden.
    Rechtsgrundlage: § 241 Abs. 2 BGB.

  2. Vorschau-Galerie ist 14 Tage aktiv; danach kann sie ohne weitere Benachrichtigung deaktiviert werden. Reaktivierung: 20 €.

  3. Erfolgt keine Auswahl, haftet der Fotograf nicht für ausbleibende Weiterbearbeitung.

  4. Materialien werden nur innerhalb der Speicherfristen (§15) vorgehalten; danach können sie gelöscht werden.

  5. Preisänderungen: Es gelten die Preise am Tag der Auswahl/Bestellung, nicht am Tag des Shootings. Kein „Einfrieren“ von Preisen durch bloße Durchführung.
    Rechtsgrundlage: § 315 BGB, § 611a BGB.

  6. Bei fehlender Auswahl über 2 Jahre kann der Fotograf Materialien löschen; dies gilt als Verzicht auf weitere Durchführung.

  7. Kein Anspruch auf Rückerstattung bei fehlender Auswahl; das Shooting gilt als erbrachte Leistung.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB, § 326 Abs. 2 BGB.

  8. Nach Löschung kein Anspruch auf kostenlose Wiederholung; neue Leistung nur gegen neue Vergütung.
    Rechtsgrundlage: § 241 Abs. 2 BGB, § 275 BGB.

§17 URHEBERRECHT UND LIZENZEN

  1. Sämtliche Urheberrechte (persönlich und vermögensrechtlich) an Fotos und Videos liegen ausschließlich beim Fotografen gemäß UrhG, insbesondere §§ 2, 7, 15 UrhG, unabhängig davon, ob bearbeitet oder unbearbeitet.

  2. Nach Zahlung erhält der Kunde eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur privaten Nutzung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart (z. B. Business-/Kommerz-Lizenz).

  3. Private Lizenz erlaubt nicht: Verkauf, entgeltliche Weitergabe, Nutzung für Werbung/Marketing/Firmenwebsites/geschäftliche Zwecke, Unterlizenzierung.

  4. Rechteübertragung oder kommerzielle Lizenz erfordern stets einen separaten schriftlichen Vertrag und zusätzliche Vergütung.

  5. Entfernen von Wasserzeichen/Logo sowie Nutzung von Vorschau-Material ist untersagt; Vertragsstrafe 100 € pro Verstoß möglich, zusätzlich Ansprüche nach § 97 UrhG.

  6. Bei Social-Media-Veröffentlichungen verpflichtet sich der Kunde, den Fotografen technisch möglich zu markieren (z. B. „Izabela Miszta Fotografie“ oder entsprechendes Profil).

  7. Unterlassene Markierung trotz technischer Möglichkeit kann als Urheberrechtsverletzung gewertet werden.
    Rechtsgrundlage: §§ 2, 7, 13, 15, 31, 97 UrhG.

§18 EINWILLIGUNG ZUR VERÖFFENTLICHUNG DES BILDNISSES (PORTFOLIO & MARKETING)

  1. Veröffentlichung von Fotos/Videos mit Bildnis des Kunden erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung (mündlich oder schriftlich: Nachricht, E-Mail, Formular, Checkbox).

  2. Einwilligung kann Portfolio, Social Media, Website und Werbematerial umfassen.

  3. Der Kunde kann Einwilligung vor oder während des Shootings oder per Nachricht verweigern; dies beeinflusst Leistung und Preis nicht.

  4. Bei fehlender Einwilligung nutzt der Fotograf das Material nicht zu Marketingzwecken.

  5. Widerruf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft; bereits rechtmäßig veröffentlichte Inhalte bleiben unberührt.
    Rechtsgrundlage: §§ 22–23 KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

§19 GUTSCHEIN

  1. Gültigkeit: 3 Jahre gemäß § 195 BGB i. V. m. § 199 BGB, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres des Kaufs.

  2. Keine Barauszahlung; Restwert wird nicht ausgezahlt.

  3. Nach Zahlung und Übergabe des Gutscheins ist Widerruf/Rückgabe ausgeschlossen, vorbehaltlich zwingender Vorschriften.

  4. Gutschein kann an Dritte übertragen werden nach vorheriger Information; Bedingungen und Gültigkeit bleiben.

  5. No-Show/Absage entgegen §5 führt dazu, dass der Gutschein als eingelöst gilt.

  6. Versand (falls zutreffend) kostenpflichtig (z. B. 10 €). Duplikat nach Prüfung möglich, ggf. gegen Gebühr.
    Rechtsgrundlage: § 195 BGB, § 199 BGB, § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

§20 RABATTE UND RABATTCODES

  1. Rabatte/Rabattcodes sind freiwillig und gelten nur für die vom Fotografen benannte Leistung; kein Anspruch auf erneute Gewährung.

  2. Gültigkeit: sofern nicht anders angegeben, 6 Monate ab Erhalt; nur bei tatsächlicher Buchung innerhalb der Frist.

  3. Rabatt bezieht sich auf Angebot/Preise am Tag der Buchung, nicht am Tag des Erhalts; bei Preisänderungen nur auf aktuelle Konditionen anwendbar.

  4. Rabatt umfasst nur die Hauptleistung (z. B. Shootingzeit, Branding-/Business-Paket, Video-Paket).

  5. Rabatt umfasst nicht: nachträglich gekaufte Fotos, Zusatzfotos, Zusatzretusche, Outfitmiete, Express, Prints/physische Produkte, Zusatzleistungen, Anfahrt.

  6. Rabatte sind einmalig und nicht kombinierbar.

  7. Rabatt gilt nur, wenn bei Buchung genannt und Anzahlung fristgerecht vollständig bezahlt wurde.

  8. Bei Rücktritt/Leistungsänderung/Terminverschiebung verfällt der Rabatt.

  9. Rabatte sind nicht als Geldwert auszahlbar und nicht als Zahlungsmittel zu verstehen.

  10. Auf Rechnung/Faktura wird nur der Endpreis nach Rabatt ausgewiesen.
    Rechtsgrundlage: § 315 BGB, § 611a BGB, § 670 BGB, § 305b BGB, § 311 BGB, § 158 BGB, § 320 BGB, § 14 UStG.

§21 GEWINNSPIELE UND PROMOTIONS

  1. Gewinnspiele/Promotions sind freiwillig; keine Pflicht zur Wiederholung.
    Rechtsgrundlage: § 311 BGB, § 315 BGB.

  2. Jedes Gewinnspiel hat eigene Regeln im jeweiligen Posting/Regelwerk/Description (Dauer, Teilnahme, Preis, Auswahl des Gewinners).
    Rechtsgrundlage: § 305 BGB.

  3. Preise können u. a. sein: Shooting, Rabatt, Paketleistung/Produkt; Umfang ist strikt auf die Regeln begrenzt.
    Rechtsgrundlage: § 611a BGB.

  4. Bei Shooting als Gewinn: umfasst nur die genannte Leistung; keine Zusatzfotos, erweiterte Bearbeitung, Prints, Anfahrt etc., sofern nicht ausdrücklich genannt.

  5. Einlösung innerhalb der angegebenen Frist; sonst innerhalb angemessener Zeit, max. 6 Monate ab Gewinnerbekanntgabe; danach verfällt.
    Rechtsgrundlage: § 271 BGB, § 242 BGB.

  6. Keine Barauszahlung; keine Auszahlung/kein Tausch; keine Übertragung ohne Zustimmung.
    Rechtsgrundlage: § 241 Abs. 2 BGB, § 275 BGB.

  7. Bei Verzicht/fehlendem Kontakt/Nichter erscheinen kann der Fotograf den Gewinn anderweitig vergeben oder Gewinnspiel beenden.
    Rechtsgrundlage: § 615 BGB, § 326 Abs. 2 BGB.

  8. Gewinne/Rabatte aus Gewinnspielen sind nicht kombinierbar mit anderen Rabatten/Codes.
    Rechtsgrundlage: § 305b BGB, § 315 BGB.

  9. Keine Haftung für subjektive Unzufriedenheit, fehlende Vorbereitung, Nicht-Einlösung aus Gründen des Teilnehmers.
    Rechtsgrundlage: § 276 BGB.

  10. Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram) und werden nicht von ihnen gesponsert/unterstützt/verwaltet.
    Rechtsgrundlage: Richtlinien von Meta Platforms.

§22 DIGITALE PRODUKTE (ONLINESHOP)

  1. Digitale Produkte werden elektronisch, automatisch nach Kauf und Zahlungseingang bereitgestellt.

  2. Mit Beginn der Vertragserfüllung (Bereitstellung zum Download) erlischt das Widerrufsrecht, sofern:

    1. der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,

    2. der Kunde bestätigt hat, vom Verlust des Widerrufsrechts Kenntnis zu haben.
      Rechtsgrundlage: § 356 Abs. 5 BGB i. V. m. § 312f BGB.

  3. Nach Bereitstellung: kein Umtausch, keine Rückgabe, kein Rücktritt.

  4. Urheberrechte an digitalen Produkten liegen beim Fotografen (UrhG).

  5. Käufer erhält eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur eigenen Nutzung gemäß Produktbeschreibung. Untersagt sind insbesondere: Weiterverkauf, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung mit Downloadmöglichkeit, Nutzung entgegen der Lizenz.

  6. Verstöße können Ansprüche nach UrhG auslösen, insbesondere § 97 UrhG.

§23 HAFTUNG DES FOTOGRAFEN

  1. Der Fotograf haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Gesetz.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf typische, vorhersehbare Schäden.

  3. Rechtsgrundlage: § 276 BGB, § 280 BGB.

  4. Keine Haftung insbesondere für:

    1. subjektive Unzufriedenheit mit dem eigenen Aussehen,

    2. Resultate aufgrund mangelnder Vorbereitung oder Leistungen Dritter,

    3. Druckqualität externer Labore,

    4. Datenverlust beim Kunden nach Ablauf der Speicherfristen (§15),

    5. Folgen unsachgemäßer Archivierung durch den Kunden.

  5. Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) bleibt unberührt.

§24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  2. Rechtsgrundlage: § 306 BGB.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  4. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern nicht abweichend vereinbart oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

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